Infos für blaue Jungs und Mädels!
(Sicherheitshinweise)

Wie wir es im Einleitungstext schon angemerkt haben, ist der Rhein ein fliessendes Gewässer mit seinen Tücken und Risiken! Damit der Spass ungetrübt und sicher bleibt, gilt es gewisse Regeln bei der Flussfahrt zu beachten und einzuhalten.

Die Seite http://www.flussregeln.ch legen wir euch wärmstens ans Herz.

Jeder einzelne der in ein Gewässer steigt trägt die Verantwortung nicht nur für sich, aber auch für alle anderen Beteiligten!

  • Wir empfehlen die Rheinfahrt „NUR“ für geübte Schwimmerinnen und Schwimmer. Das gilt auch für Kinder.
  • Wir empfehlen ein Mindestalter von 14 Jahren und nur in Begleitung mind. eines Erwachsenen.
  • Gefahren wie Wiffen, Brückenpfeiler oder Kursschiffe sind zu beachten und geeignete Vorsichtmassnahmen sind zu treffen.
  • Halten sie jederzeit die Fahrtregeln ein für Böötler und Schwimmer.
  • Rettungswesten sind für alle Fahrten Pflicht, nicht zuletzt, weil man so auch anderen besser helfen kann.
  • Um Kursschiffen aus dem Weg zu gehen, sollte man auf der weissen Seite der Wiffe fahren. Die grüne Seite signalisiert die Schifffahrtsrinne, wo es für die Kursschiffe genügend tief ist. Gummiboote sollten sich eher in Ufernähe aufhalten.
  • Ebenfalls ist es wichtig, dass gerade in Diessenhofen Vorsicht geboten wird: «Talwärts fahrende Kursschiffe wenden nach der Brücke in Diessenhofen und brauchen dafür die ganze Rheinbreite. Hier ist es wichtig, dass Schlauchbootfahrer diese Fahrmanöver am Ufer abwarten und erst nach der Wegfahrt des Kursschiffes die Fahrt wieder aufnehmen»

6 Flussregeln der SLRG/SSS:

  • Schlauchbootfahrer müssen mit einer Rettungsweste ausgerüstet sein!
  • Die auf dem Boot angegebene Nutzlast darf nicht überschritten werden.
  • Boote nicht zusammenbinden! – Sie sind nicht mehr manövrierfähig.
  • Unbekannte Flussabschnitte müssen vor der Fahrt zuerst erkundet werden!
  • In freie Gewässer wagen sich nur gute und geübte Schwimmer.
  • Unterkühlung kann zu Muskelkrampf führen. Je kälter das Wasser, umso kürzer der Aufenthalt im Wasser!

Internetseite der SLRG:

https://www.slrg.ch/de/praevention/4×6-regeln/flussregeln.html

Regeln für Schlauchboot:

https://kapo.tg.ch/public/upload/assets/46443/17%20Plakat%20Hochrhein.pdf​

Präventionsfilm der Schaffhauser Polizei:

http://www.shpol.ch/Rhein.10108.0.html

Nicht zu vergessen:

In vielen Jahren der offenen Grenzen hat so mancher beinahe vergessen, dass man sich bei einem Grenzübertritt ausweisen muss. Der Rhein ist ein Grenzfluss und somit besteht die Möglichkeit von Grenzkontrollen. Bitte nehmt einen gültigen Ausweis mit.

Hilfreiche Links zu unseren Partnern:

https://www.schaffhauserland.ch/

https://tourismus.steinamrhein.ch/de/