Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Mit Entgegennahme Ihrer Buchung von Rheinpiraten.ch kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Veranstalter zustande. Die vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen bilden Bestandteil dieses Vertrages. Wir bitte Sie diese sorgfältig zu lesen.
Anmeldung und Bezahlung:
Anmeldungen nehmen wir gerne, schriftlich, persönlich oder telefonisch entgegen. Onlinebuchungen müssen bis spätestens zwei Werktage 16:00 vor dem Mietdatum gemacht werden. Spontan anfragen richten sich nach Verfügbarkeit und sind telefonisch, oder persönlich an uns zu stellen.
Bei Anmeldung für ein Schlauchboot/Gummiboot wird eine Anzahlung von 30.- pro Boot als Depot entgegengenommen, für Tubes gilt eine Anzahlung von 10.- pro Tube. Im Falle einer Annullation von weniger als drei Tage durch den Kunden bleibt das Depot beim Veranstalter.
Vor der Anmeldungen verschaffen sie sich bitte ein Bild über die aktuelle Gefahren- bzw. Hochwasserlage in der Region. Unter folgendem Link der Bundesverwaltung, wird ihnen die aktuelle Gefahreneinstufung angezeigt.
http://www.naturgefahren.ch/home/aktuelle-naturgefahren/hochwasser.html
Als Bestätigung wird Ihnen nach der Buchung automatisch eine Mail zugestellt mit den Buchungs- und Zahlungsdetails.
Ab diesem Zeitpunkt werden die Rechte und Pflichten des Vertrages für Sie und den Veranstalter wirksam.
Vertragsgegenstand:
Der Veranstalter verpflichtet sich, die von Ihnen gewünschte Leistung im Rahmen der Ausschreibung und/oder der Auftragsbestätigung zu erbringen. Leistungserweiterungen können nach Absprache mit dem Veranstalter berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.
Zahlungsbedingung:
Die Programme sind vor Antritt des Anlasses vor Ort in Bar zu bezahlen. Karten werden derzeit nicht akzeptiert. Bei Gruppen kann eine Bezahlung per Rechnung vereinbart werden.
Mietbedingungen:
Der Mieter wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen das der Gebrauch aller der von den Rheinpiraten vermieteten Artikel, auf eigenes Risiko geschieht. Die Rheinpiraten lehnen ausdrücklich jegliche Haftung für den Gebrauch dieser ab. Des Weiteren ist der Mieter verantwortlich für sämtliche Folgeschäden, die aus der Benutzung des Materials entstehen. Der Mieter haftet für alle Schäden oder Verlust des Materials in vollem Umfang, sowie für allfälligen Ersatz und Reparaturkosten, ebenso wie Ertragsausfall. (Keine Glasflaschen in den Booten). Für einen ausreichenden Versicherungsschutz ist der Mieter selber verantwortlich.
Mit Unterschrift bestätigt der/die Verantwortliche der Gruppe, mit diesen Bedingungen einverstanden zu sein, eine Strecken- und Sicherheitsinstruktion erhalten zu haben und das aufgeführte Material in gebrauchsfähigem Zustand übernommen zu haben.
Als Gerichtsstand wird Schaffhausen, Schweiz vereinbart.
Bei nicht Abholung des gebuchten Mietmaterial oder nicht Antritt der Leistungsvereinbarung, behalten wir uns vor das Material nach 1 Stunde weiter zu vermieten.
Sämtliches Mietmaterial muss spätestens um 18:00 Uhr für Ganztagsmieten in Schaffhausen zurück sein. Für Halbtagesmieten gelten Nachmittag 13:00 (Frühmieten) und 18:00 für Nachmittag für (Spätmieten). Für jede angebrochene Stunde, die das Mietmaterial zu spät zurück kommt verrechnen wir einen Zuschlag von 30.- CHF/Boot und 10.- CHF/Tubes. Für die die Ausbootstelle verpassen und von uns an einem anderen Ort abgeholt werden müssen erheben wir eine Gebühr von mindestens 50.- CHF.
Annullation:
Die Miete ist verbindlich. Bei Annullation bis 3 Tage vor der Fahrt fallen keine Annullationskosten an. Bei einer Annullation oder Umbuchung von weniger als 3 Tagen vor der Fahrt werden 30.- CHF pro Schlauchboot/Gummiboot und 10.- pro Tube als Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Annullationen 24 Stunden vor dem Miettermin oder später werden zum vollen Preis verrechnet, ausser wenn der Wetterbericht ausdrücklich Regen meldet (Grundlage www.meteoschweiz.ch) Lokalprognose 8260 Stein am Rhein. Der Niederschlag muss für den Tag der Fahrt über 5mm liegen.
Abmeldungen haben schriftlich per email zu erfolgen.
Versicherung:
Der Teilnehmer ist durch den Veranstalter nicht versichert. Der Teilnehmer muss selbständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung (einschliesslich Sportunfälle) abgeschlossen haben. Trotz fachkundiger und sicherer Durchführungen der Aktivität können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Der Veranstalter kann dafür keine Haftung übernehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Mobiltelefone und/oder alle weiteren elektronischen Geräte sind durch den Veranstalter nicht versichert.